Sicherheit für privates Feuerwerk
Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Tipps & Sicherheitshinweise, die Ihr privates Feuerwerk schöner und vor allem sicherer für Sie, Ihre Mitmenschen und Ihre Umgebung machen.
Liebe Feuerwerksfreunde,
ich möchte gern an dieser Stelle an den gesunden Menschenverstand appellieren.
Mit Feuerwerk können viele Unfälle passieren. Deshalb möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Feuerwerk, Sprengstoff ist.
Ich will Ihnen keine Angst machen. Ich möchte Sie lediglich darum bitten, dass Sie mit Respekt an das ganze ran gehen.
Damit Sie und Ihre Mitmenschen nicht zu Schaden kommen, bitte ich Sie sich an folgende Sicherheitshinweise zu halten.
Zugelassene Feuerwerkskörper
Verwenden Sie ausschließlich Feuerwerkskörper die in Deutschland zugelassen sind.
Diese sind anhand des aufgedruckten Konformitätsnachweis mit CE-Zeichen zu erkennen (Bsp. 0123-F2-12345, CE 0589)

Altersbeschränkung
Feuerwerk ist kein Spielzeug! Kinder- und Jugendfeuerwerk (Kategorie F1) darf von Personen ab 12 Jahren gekauft werden. Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 darf nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.


Zeitliche Beschränkungen
Feuerwerk der Kategorie F1 darf ganzjährig verwendet werden. Feuerwerk der Kategorie F2 darf nur im Zeitraum vom 31.12. – 01.01. verwendet werden. 1.SprengV §23 Abs. 2

Persönliche Eignung
Beim Verwenden von Feuerwerk ist der Konsum von Alkohol und anderen bewusstseinsverändernden
Drogen zu unterlassen! Es kann sehr schnell zu Unfällen kommen.

Gebrauchsanweisung lesen
Auf jedem in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörpern befindet sich eine aufgedruckte Gebrauchsanweisung. Dieser ist Folge zu leisten. Zünden Sie keine Feuerwerkskörper in der Hand, es sei denn, es ist ausdrücklich in der Gebrauchsanweisung so geschrieben (Bsp. Handfontänen).

Sicheres Hinstellen
Sichern Sie Ihr Feuerwerk (z.B. Batterien) gegen Umfallen. Nutzen Sie hierfür bspw. Pflastersteine oder
Ähnliches.

Sichere Startrampen bei Raketen
Verwenden Sie beim Zünden von Raketen eine geeignete Startrampe. Hierfür können sie eine Flasche in einem Getränkekasten nutzen. Alleinstehende Flaschen können schnell umkippen.

Schutzabstand
Bei Feuerwerk der Kategorie F2 ist ein gesetzlicher Schutzabstand von mindestens 8m vorgeschrieben. Dieser ist auf den einzelnen Feuerwerkskörpern aufgedruckt. Bei Feuerwerk der Kategorie F1 beträgt dieser Abstand 1m.

Freie Schussbahn
Batteriefeuerwerk und Raketen haben meist eine Steighöhe von 50m – 70m. Achten Sie darauf, dass Sie eine freie Flugbahn haben und sich keine Bäume, Gebäude, Strommasten o.Ä. in der Schussrichtung befinden.

Windrichtung- u. Stärke beachten
Bei aufsteigenden oder in der Luft zerlegenden Effekten können viele Funken entstehen, die durch starken Wind in einen ungünstigen Bereich wie bspw. eine Hecke oder Menschenmenge getrieben werden können. Passen Sie die Abschussposition ggf. an. Bei zu starkem Wind sollte man das Zünden lieber unterlassen. Achten Sie daher immer auf die Windrichtung- und Stärke.

Umgebung im Auge behalten
Halten Sie Ihre Umgebung und andere Menschen im Auge. Zünden Sie nicht, wenn sich andere Menschen im Sicherheitsbereich befinden und gefährdet sind.
Abstand von brandempfindlichen Objekten
Geben Sie besondere Vorsicht bei leicht entflammbaren Objekten in der Umgebung. Dies können Häuser mit Reet- oder Strohdächern, Erntevorräte, erntereife Felder, trockene Wälder, trockne Bäume oder Lager brennbarer Flüssigkeiten sowie Gastanks sein.

Abstand vor speziellen Einrichtungen & Orten
Es ist untersagt Feuerwerk in der Nähe von Friedhöfen, Gotteshäusern, Kindergärten, Tierheimen, Altersheimen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu zünden.
Geben Sie acht, wenn sich Tierweiden oder Ställe in der Nähe befinden. 1.SprengV §23 Abs. 1

Geeignete PSA
Tragen Sie keine leicht entflammbare Kleidung. Schützen Sie Ihre Augen vor Funken, herabfallenden Teilen oder sogar weggeschleuderten Gegenständen.
Schützen Sie Ihre Ohren mit entsprechendem Gehöhrschutz. Achten Sie hierbei auch auf den Schutz Ihrer Mitmenschen und Kinder. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 sind so ausgelegt, dass sie in einem Abstand von 1m eine maximale Laustärke von 120DB erreichen.
In der Kategorie F2 sind es 120DB in 8m Entfernung.

Bereitstehende Löschmittel
Haben Sie immer geeignete Löschmittel bereitstehen z.B. einen Eimer Wasser, eine Gießkanne oder einen Feuerlöscher.

Waldbrandstufen beachten
Achten Sie beim Zünden auf die bei Ihnen aktuelle Waldbrandstufe. Ab Waldbrandstufe 4 wird jedes gezündete Feuerwerk als fahrlässig gewertet und kann bei Unfällen Ihre Strafe verschlimmern. Der DWD (Deutsche Wetter Dienst) bietet Ihnen zu jeder Zeit die nötigen Informationen.

Zündversager
Es kann immer zu Zündversagern kommen. Warten Sie nach dem Versagen eines Feuerwerkskörpers immer mind. 15 Minuten. Nähern Sie sich diesem mit Bedacht und nehmen Sie ihn nicht gleich in die Hand. Wenn der Feuerwerkskörper über eine Ersatzzündschnur verfügt, können Sie nun erneut anzünden. Wenn keine Ersatzzündschnur vorhanden ist oder der Feuerwerkskörper gar nicht mehr zündet, wässern Sie ihn über mehrere Stunden, am besten über Nacht, und entsorgen Sie ihn anschließend im Restmüll.

Rücksicht auf andere Menschen
Stundenlang und ununterbrochene laute Böller zwischen den Häusern zu zünden ist verständlicherweise für die direkten Anwohner etwas zu viel des Guten! Deshalb achten Sie bitte darauf, dass Sie es mit Ihrer Freude nicht übertreiben.

Erste Hilfe bei Verbrennungen
Bei einer Verbrennung entfernen Sie die verunfallte Person von der Hitzequelle (Achtung! Eigenschutz geht immer vor!) und kühlen Sie sofort 20 min lang mit lauwarmen Wasser die verbrannte Stelle.
Wenn die Verbrennung so stark ist, dass die Kleidung mit der Haut verschmolzen ist, ziehen Sie diese nicht ab. Warten Sie auf das Sanitätsteam. Decken Sie die Verbrennung locker mit einem trockenen, sterilen Verband ab. Wählen Sie den Notruf und lassen Sie sich von einem Arzt behandeln.
Durch den Verlust der Haut und ihrer Schutzfunktion ist bei Verbrennungsopfern die Wärmeregulation des Körpers gestört. Daher muss bei der Erstversorgung eine weitere Auskühlung unbedingt vermieden werden.
Besondere Vorsicht ist beim Kühlen großer Verbrennungen oder bei Verbrennungen bei Säuglingen und Kleinkindern geboten, um keine Unterkühlung auszulösen.
Diesen Text und viele weitere wichtige Informationen zu Verbrennungen und Brandwunden finden Sie auf der folgenden Internetseite vom Deutschen Roten Kreuz:

Transport von Pyrotechnik
Als sog. „freigestellte Menge“ bezeichnet man 50kg Gesamtgewicht und gleichzeitig 3kg NEM. Wird dieses Gewicht nicht überschritten, gelten keine besonderen Regeln.
Bei größeren Mengen können Sie auch als Privatperson nach der sog. ADR-1000-Punkte-Regel Feuerwerkskörper verbringen. Dabei ist auf folgendes zu achten:
- Feuerwerkskörper müssen sich zum Zeitpunkt des Transports in zugelassenen und verschlossenen Verpackungen (UN-Kartons mit Kennzeichnung UN0336) befinden
Wie lautet die Berechnung:
Die Netto-Explosivstoff-Masse, kurz NEM (kg) von Feuerwerkskörpern mit der ADR-Klasse 1.4G wird mit dem Faktor 3, die NEM von Feuerwerkskörpern mit der ADR-Klasse 1.3G mit dem Faktor 50 multipliziert. Beide Werte werden anschließend addiert. Die Summe darf 1000 nicht überschreiten.
Beispiel:
10kg NEM 1.4G * 3 = 30 Punkte
10kg NEM 1.3G * 50 = 500 Punkte
Summe: 30 + 500 = 530 Punkte
- Rauchverbot im Gesamten Fahrzeug, kein offenes Feuer
- Es darf nur Gefahrgutklasse 1 verbracht werden und Zusammenverladeverbote (Verträglichkeitsgruppen) müssen beachtet werden (z.B. Benzinkanister, Gasflaschen, andere brennbare oder explosionsgefährliche Stoffe)
- Ladungssicherung beachten
- Ein zugelassener Feuerlöscher (mind. 2kg) muss zugriffbereit mitgeführt werden

Aufbewahren von Pyrotechnik
Für die Aufbewahrung von Feuerwerk im privaten Bereich gelten folgende gesetzliche Regelungen
(2. SprengV, Anlage 7):
In Gebäuden mit Wohnraum in bewohnten Räumen darf NICHTS aufbewahrt werden!
In Gebäuden mit Wohnraum in unbewohnten Räumen darf maximal aufbewaht werden:
10kg NEM der Lagergruppe 1.4G oder
3kg NEM der Lagergruppe 1.3G
In Gebäuden ohne Wohnraum darf maximal aufbewaht werden:
15kg NEM der Lagergruppe 1.4G oder
5kg NEM der Lagergruppe 1.3G
Bereits ein Gegenstand der Lagergruppe 1.3 führt dazu, dass die gesamte aufbewahrte Menge als Lagergruppe 1.3 behandelt wird.
Der Raum muss abschließbar sein! (Geschützt vor Zugriff Dritter, ein durch einen Lattenrost abgetrenntes Kellerabteil genügt nicht)
Die Regelung gilt einmal pro Brandabschnitt, d.h. Sie können die Regelung nicht mehrmals pro Haus anwenden, es sei denn, die Räume befinden sich tatsächlich in unterschiedlichen Brandabschnitten des Gebäudes.
Die Regelung gilt einmal pro Grundstück.
Es dürfen keine anderen brennbaren oder explosionsgefährlichen Stoffe im Raum aufbewahrt sein. Es dürfen keine möglichen Zündquellen vorhanden sein.
Die Aufbewahrung darf ausschließlich in verschlossenen zugelassenen Verpackungen erfolgen.

Recycling von Feuerwerkskörpern
Wie bereits in den Sicherheitshinweisen unter Zündversagern geschrieben steht, warten Sie nach dem Versagen eines Feuerwerkskörpers mind. 15 min bevor Sie sich ihm Nähern. Wässern Sie ihn danach über mehrere Stunden.
Räumen Sie die Verpackungen und Überreste nach dem Feuerwerk wieder weg!
Achten Sie auf entsprechende Mülltrennung.
Feuerwerkskörper enthalten verschiedene Chemikalien und gehören daher in den Restmüll.


