Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücknagel Pyrotechnik
Chris Rücknagel
Altendorf 70
07768 Altenberga
Tel.: +49 162 7814547
E-Mail: ruecknagel.pyrotechnik@gmail.com
Stand: 06.04.2026
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Rücknagel Pyrotechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind insbesondere:
- die Planung, Organisation und Durchführung von Feuerwerken,
- die Durchführung pyrotechnischer Inszenierungen und Spezialeffekte,
- der Verkauf und die Lieferung pyrotechnischer Gegenstände im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Sämtliche Leistungen erfolgen unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Sprengstoffgesetzes (SprengG) sowie der dazugehörigen Verordnungen.
§3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro.
(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen.
(2) Insbesondere obliegt es dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:
- erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen,
- geeignete Abbrennplätze zur Verfügung zu stellen,
- Sicherheitsabstände sowie behördliche Auflagen einzuhalten.
(3) Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben resultieren.
§6 Durchführung und Sicherheitsbestimmungen
(1) Die Durchführung pyrotechnischer Leistungen erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der Leistung ganz oder teilweise zu verweigern, abzubrechen oder zu verschieben, sofern:
- ungünstige Witterungsbedingungen vorliegen,
- behördliche Anordnungen dies erfordern,
- Sicherheitsrisiken bestehen.
(3) In den vorgenannten Fällen besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz.
§7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§8 Rücktritt und Stornierung
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Im Falle des Rücktritts gelten folgende pauschalierte Stornokosten:
- bis 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei,
- bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung,
- weniger als 14 Kalendertage: 80 % der vereinbarten Vergütung.
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§9 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, entbinden diesen für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
(2) Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
§10 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Ergänzende Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
§11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
